Auszustellende Quittung
Wer privat Nachhilfe gibt, braucht keine reguläre Rechnung oder Quittung auszustellen, da es sich dabei um eine gelegentliche Leistung handelt und somit von der Mehrwertsteuer befreit ist. Du solltest aber deinen Studenten ein Dokument aushändigen, welches die Bezahlung der abgehaltenen Nachhilfestunden sicherstellt.